Freistellungsbescheinigung

Langsam trudeln die ersten Rechnungen ein, Architekt, Abschlag Baubetreuung, Statiker..

Und etwas neues gelernt. Bei einer Rechnung lag der Beleg zur Freistellungsbescheinigung bei, dies bedeutet:

So funktioniert die Freistellung von der Bauabzugssteuer

Im Rahmen von Bautätigkeiten kann eine Freistellung von der Bauabzugssteuer erfolgen. Allgemein besagt die Bauabzugssteuer, dass der Empfänger einer Bauleistung 15% des Rechnungsbetrags einbehalten und an das Finanzamt abführen muss.

Dies bedeutet für das Unternehmen, welches die Bauleistung ausübt, zwangsläufig eine Entgelteinbuße von 15% Prozent. Um dies zu verhindern, kann das Unternehmen bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Freistellung von der Bauabzugssteuer stellen.

Nach Erhalt der Freistellungsbescheinigung muss er diese dem Leistungsempfänger vorlegen, damit dieser dem leistenden Unternehmen die volle Rechnungssumme zahlt. Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, die Echtheit der Bescheinigung zu überprüfen.

Quelle: http://www.gevestor.de/details/freistellungsbescheinigung-bedeutung-und-erklaerung-626885.html

 

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